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Der Taschengeldparagraph – was ist das eigentlich?

TaschengeldparagrafDer Taschengeldparagraph ist den meisten Menschen bekannt. Zumindest hat man von ihm gehört. Dieser Paragraph ist eigentlich recht wichtig, befasst er sich doch mit der Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen. Diese sind in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig. Kinder dürfen zwar einkaufen, aber ohne die Zustimmung der Eltern ist der Kauf nicht rechtswirksam. Dies wieder bedeutet, dass alle Eltern einen Kauf rückgängig machen dürfen. Um aber den ständigen Umtausch zu vermeiden, wurde der Taschengeldparagraph ins Leben gerufen, zu finden in § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Was genau besagt der Taschengeldparagraph?

Wer den Taschengeldparagraphen aufruft, stößt auf folgende Worte:

„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“

Einfacher gesagt ist es so, dass der getätigte Kauf des Kindes auch ohne Zustimmung der Eltern rechtswirksam ist, wenn das Geld (in ungefährer Höhe eines üblichen Taschengeldes) dem Kind zur freien Verfügung stand.

Der Taschengeldparagraph ist dabei immer auf das Alter des Kindes zu bemessen. Dies ist nicht immer leicht, denn reiche Eltern können dem Kind durchaus einfach mal 100 Euro Taschengeld geben. Aber die Taschengeldtabelle ist die Richtlinie für diesen Paragraphen. Die Tabelle wird von Jugendämtern ausgehändigt und sollte vielleicht in keinem Geschäft fehlen.

Bedeutung für den Einzelhandel

Der Taschengeldparagraph ist nicht nur für Eltern und Kinder gedacht, sondern auch für Verkäufer. Diese müssen bei kleinen Käufen keine Sorge haben, dass die Eltern den Kauf gleich wieder rückgängig machen. Wenn es den Paragraphen nicht gäbe, wäre es nämlich genau so, weil ein Kind erst mit 18 Jahren einen Vertrag abschließen kann. Zwar nennt der Taschengeldparagraph keine genaue Summe, die das Kind ausgeben darf. Aber kleinere Einkäufe wie Süßigkeiten, CDs, Bücher und mehr, dürfen eigentlich immer auch ohne Zustimmung der Eltern getätigt werden.

Was dürfen Kinder nicht kaufen?

Der Taschengeldparagraph nach § 110 BGB sieht im Normalfall vor, dass Kinder und auch Jugendliche bis 17 Jahren, nicht einfach einen Fernseher kaufen können, übersteigt dieser doch bei weitem ein normales Taschengeld. Sie dürfen auch nicht einfach so ein teures Smartphone, ein Tablet, einen MP3 Player oder anderes kaufen. Bei großen Käufen muss der Verkäufer im Grunde immer auf die Zustimmung der Eltern bestehen, um einen Umtausch oder gar einen späteren Rechtstreit zu vermeiden.

Darüber hinaus ist der Taschengeldparagraph nur gültig, wenn es sich um Barkäufe handelt. Einen Ratenkauf darf ein Minderjähriger auf keinen Fall abschließen! Somit besteht nicht die Gefahr, dass ein Kind oder ein Jugendlicher einfach einen Handyvertrag abschließt. Das deutsche Recht legt dadurch vor, dass Kinder auf keinen Fall in eine Schuldenfalle geraten können.

Die Ausnahmen bei dem Taschengeldparaph

Der Taschengeldparagraph bezieht sich auf Kinder zwischen 7 und 17 Jahren. Kinder unter 7 Jahren sind nach dem deutschem Recht (§ 104 Nr. 1 BGB) nicht geschäftsfähig und dürfen nur Käufe in Begleitung der Eltern tätigen. Natürlich darf ein Kind unter 7 Jahren auch keine rechtswirksame Willenserklärung abgeben.

Liste der verbotenen Käufe

Auch wenn man natürlich nicht alle Produkte aufzählen kann, die Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren nicht kaufen dürfen, möchten wir hier eine kleine Aufzählung aufzeigen:

  • jegliche Ratenkäufe
  • Abschluss von Handyverträgen
  • große elektronische Geräte (Fernseher, Spielkonsole, Tablet uvm.)
  • keine Zeitschriftenabos
  • Spielzeuge die preislich über die Taschengeldliste hinausgehen
  • teurer Schmuck


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Kommentare

Servet cirik 1. September 2018 um 22:17

Zwei fünfjährige Kinder streiten sich und hat ein Kind auf einem Ds- Spiele kaputt gemacht.
Muss das Kind das Piele ersetzen?
Was ändert sich an der rechtlichen Beurteilung, wenn die Kinder neuen Jahr e alt sind?

Das Ganze Spiel sich in der Kita und Hort ab wer muss zahlen?
Wenn die Eltern einen Kita Beitrag doppelt überwiesen.Elternteil möchten das Geld zurück haben.ist das Herausgabe Anspruch besteht?

Antworten

Jessica Gehrmann 25. November 2018 um 22:17

Wenn Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherbeherrschen, wird ihn gerne geholfen!

Antworten

Rebecca 24. Dezember 2018 um 22:17

Vielleicht erst mal Deutsch lernen!

Antworten

Lisa 7. Januar 2019 um 22:17

Hallo Servet,
Ich kann dir leider keine Rechtsberatung geben.

Antworten

Daniel Zimmermann 21. März 2019 um 22:17

Was passiert wenn ein Kind einem anderen Kind (beide beschränkt gf) ein Spielzeug abkauft? Einwilligung beider Eltern liegt nicht vor.

Antworten

Daniel Zimmermann 21. März 2019 um 22:17

Ergänzung : Kaufvertrag ist unwirksam, das ist klar. Trotzdem Eigentum übergegangen?

Antworten

Lisa 25. März 2019 um 22:17

Hallo Daniel,
Hier kommt es sicherlich auf den Wert des Spielzeugs an. Um was ging es denn?

Antworten

Bilal 24. Juni 2019 um 22:17

Ein 16 jähriges Mädchen bezahlt für ihren anwesenden 12 jährigen Bruder einen Rucksack im Wert von 70 Euro? Kann ich den Kauf rückgängig machen

Antworten

Carolina 6. September 2019 um 22:17

Hallo Lisa.

Wenn Du Dich mit dem Paragraphen auskennst: Wie sieht es mit Verkäufen von Wertgegenständen durch einen minderjährigen Jugendlichen aus? Wenn zum Beispiel unser 15jähriger Sohn seine Stereoanlage (Neuwert knapp 250€, noch in der Garantiezeit, zu Weihnachten geschenkt bekommen) nach einigen Monaten in den An- und Verkauf bringt, um sien Taschengeld aufzubessern?
Ich finde fast nur Informationen über den Einkauf, und habe irgendwo gelesen, dass selbst nach 3 Monaten der Kauf durch die Eltern noch rückgängig gemacht werden könnte. Aber ich habe auch gelesen, dass mit größeren Wertgegenständen ein Minderjähriger ohne die Zustimmung der Eltern auch nicht handeln darf.
Wenn er wenigstens ordentlich bezahlt worden wäre, hätte ich noch gesagt, na gut, wenn er es so wollte und keinen Wert auf diese Anlage gelegt hat. Aber wenn er für viel zu wenig Geld über den Tisch gezogen wurde, umso ärgerlicher bzw. schwieriger, es einfach so hinzunehmen…

Antworten

Julien Hahn 28. Mai 2020 um 22:17

Was ist wenn ein Kind trotz expliziten Verbots der Eltern Süßigkeiten kauft und diese isst??
Die Eltern können die Süßigkeiten nicht mehr zurück bringen. Würde das Kind sich strafbar machen?? Dürfte man rechtlich gesehen den Kind den Bauch aufschneiden um diese zurück zu bekommen (was nicht sinnvoll wäre)??

Antworten

Lisa 17. Juni 2020 um 22:17

Hallo Julien,
Natürlich darf kein Bauch aufgeschnitten werden. Ich gehe mal davon aus, deine Frage ist eher Sarkasmus…

Antworten

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