Elterngeld bei Zwillingen
Elterngeld
Durch die Geburt eines oder gar mehrere Kinder ändert sich bei Eltern vieles. Ebenso bedeutet die Geburt einen großen finanziellen Einschnitt. Allerdings gewährt der Staat Hilfestellung, die auch bei Zwillingen greift. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Familien, Müttern und Vätern gewährt wird. Eltern können für eine Zeitdauer von maximal 14 Lebensmonaten des Kindes Elterngeld beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Sinn ist, das durch die Geburt eines Kindes geringere Gehalt aufzufangen und sicherzustellen, dass finanzielle Einbußen von Eltern möglichst gering bleiben. Eltern erhalten dann Elterngeld, wenn ein Elternteil sich um das Kind sorgt und eine berufliche Tätigkeit deutlich eingeschränkt ist oder für eine bestimmte Zeit wegfällt. Elterngeld kann von Selbstständigen, Beamten, Elternteilen ohne Arbeit, Auszubildenden und Studenten beantragt werden.
Die Gewährung von Elterngeld ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen des Elternteils, welches den Antrag stellt. In den meisten Fällen müssen die Kindesmütter Lohnbescheinigungen der letzten zwölf Monate vorlegen. Selbstständige können die Höhe ihres Einkommens mit dem letzten Steuerbescheid nachweisen.
Grundsätzlich gelten folgende Einkommenshöhen:
Bei noch niedrigerem Einkommen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz schrittweise, bis der größte Teil des Einkommens durch das Elterngeld ersetzt wird. Grundsätzlich gilt aber eine Höchstgrenze von 1.800 Euro sowie ein Mindestsatz von 300 Euro.
Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt aufgrund des durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens der letzten zwölf Monate vor Geburt. Die Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben werden abgezogen, ebenso die jährliche Arbeitnehmerpauschale (Werbungskosten).
Elterngeld für Zwillinge
Bis zum 31.12.2014 konnten Eltern von Zwillingen für beide Kinder das Elterngeld beanspruchen. Diese Regelung fiel zum 1. Januar 2015 weg. Eltern erhalten seitdem nur noch für den erstgeborenen Zwilling, der nach dem 1. Januar 2015 geboren wurde, das vollständige Elterngeld.
Der Wegfall des doppelten Elterngeldes für Zwillingseltern wurde vom Gesetzgeber damit begründet, dass aufgrund der Geburt von Zwillingen nicht das Erwerbseinkommen der Eltern durch das Elterngeld ersetzt werden muss, sondern lediglich ein Mehrbedarf für das Zwillings- oder Mehrlingskind vorhanden sei.
Deshalb wird nun, da mehrere Kinder eines Haushaltes höhere Kosten verursachen, für das zweitgeborene Kind ein Mehrlingszuschlag berücksichtigt, der aus einer monatlichen Pauschale in Höhe von 300 Euro besteht. Diese Regelung gilt nicht nur für Zwillinge, sondern für alle Mehrlingsgeburten. Bei Drillingen wird zum Beispiel ebenfalls für das erstgeborene Kind das volle Elterngeld gezahlt und jedes weitere Kind erhält den Mehrlingszuschlag von 300 Euro.
Wird das Elterngeld nur für eines der Kinder genutzt, erhält der Elternteil das volle Elterngeld zuzüglich des Mehrlingszuschlages von 300 Euro für das weitere Kind. Leistet die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsleistungen, werden diese auf das Elterngeld aller Kinder angerechnet. Diese Zeiträume gelten als Elterngeldmonate der Mutter bei jedem Mehrlingskind.
ElterngeldPlus für Zwillinge
Ab dem 01.07.2015 gibt es neben dem regulären Elterngeld noch das ElterngeldPlus, welches die finanzielle Situation bei Mehrlingsgeburten verbessern soll und den Zeitraum des regulären Elterngeldes bei Teilnutzung erheblich ausdehnt. Das ElterngeldPlus soll Eltern ermöglichen, wieder schneller in das Berufsleben zurückzufinden. Allerdings bietet es nicht nur einen Vorteil bei Zwillingen. Von dieser Regelung profitieren Eltern, die während des Bezuges von Elterngeld weiter in Teilzeit arbeiten. Neben einem schnelleren Wiedereinstieg in das Berufsleben sollen die Väter und Mütter belohnt werden, die für mindestens vier Lebensmonate ihrer Kinder die Erwerbs- und Erziehungsarbeit gleichberechtigt teilen.
Als Partnerschaftsbonus erhalten Eltern jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus Monate, wenn beide in der gleichen Zeit zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das bedeutet, wenn Eltern sich die Erziehung der Zwillinge teilen und nebenbei Teilzeit arbeiten, kommen sie in den Genuss dieser Regelung. Insgesamt kann der Bezug auf bis zu 28 Monate erweitert werden. Auch Alleinerziehende können vier weitere Monate ElterngeldPlus erhalten. Eltern haben die Wahlmöglichkeit, entweder das Basiselterngeld mit dem ElterngeldPlus zu kombinieren oder ausschließlich eine der beiden Varianten zu wählen.
Kommentare
TAM 5. Mai 2017 um 22:17
Ich hab leider das nicht so ganz verstanden . Also wir bekommen bald Zwillinge und meine Frau will 12 Monate Eltern Zeit nehmen . Ich möchte die erste 4 Monate auch dabei bleibe also parallel Eltern Zeit
Bekommen wir dann trotzdem parallel Eltern Geld? Und darf ich auch für Kita noch 2 Monate Eltern Zeit nehmen und dafür Eltern Geld bekommen ?
Wir arbeiten beide in Medizin Voll Zeit
Würde ich mich total freuen auf ihre Antwort
LG . Tam
Lisa 5. Mai 2017 um 22:17
Hallo Tam,
gemeinsam haben Sie im Normalfall maximal 14 Monate Bezugsanspruch. Es sei denn Sie nehmen das Elterngeld PLUS in Anspruch.
Vielleicht kann Ihnen dieser Artikel noch ein wenig mehr helfen: https://www.elterngeld.net/elterngeld-zwillinge.html
Danny Beyer 25. Oktober 2018 um 22:17
Hallo dieser link beschreibt aber nur das was vor 2015 gegolden hatt .Das nützt mir zum heutigen zeitpunkt leider gar nix !
Lisa 30. Oktober 2018 um 22:17
Hallo Danny,
Es gibt für Zwillinge seit 2015 kein doppeltes Elterngeld mehr, sondern nur noch eine zusätzliche Pauschale von 300,00 Euro / Monat. (Mehrlingszuschlag)
Zusätzlich käme eben Elterngeld Plus in Frage.
Belle 19. Dezember 2018 um 22:17
Hallo Lisa, wir bekommen nächstes Jahr auch Zwillinge. Ich möchte gerne 2 Jahre mit den beiden Zuhause bleiben. Bedeutet das dann, dass ich die 65% meines Nettogehalts bekomme + 300 Euro Mehrlingszuschlag? Das kann man sich ja dann auf 2 Jahre auszahlen lassen richtig?
Lisa 9. Januar 2019 um 22:17
Hallo Belle,
Die 65% und der Mehrlingszuschlag teilen sich dann auf zwei Jahre auf = die Hälfte pro Monat über 2 Jahre oder das volle Geld auf ein Jahr.
Sibi 13. Februar 2019 um 22:17
Hallo Ich arbeite Teilzeit und mein Vertrag läuft bis zum 19.08.19 natürlich würde der Firma mein Vertrag nicht verlängern. Nach 2jahre arbeiten ende des Vertrag darf ich Elterngeld beantragen? ?
Lisa 14. Februar 2019 um 22:17
Hallo Sibi,
Ich verstehe deine Ausgangssituation leider nicht ganz. Wann gehst du denn in Mutterschutz?
Tammy 9. März 2019 um 22:17
Hallo ich versteh nur noch Bahnhof. Ich habe Zwillinge bekommen und möchte es gern auf zwei Jahre beantragen. Ich weiß und verstehe jetzt nicht welches auf mich zutrifft. Ich bin Alleinerziehende Mutter, und lebe von hartz4, und habe vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet. Und möchte meine kinder die gesetzliche Mutter Zeit selber betreuen.
Was kommt da jetzt für mich in frage bitte Basis oder plus???
Lisa 11. März 2019 um 22:17
Hallo Tammy.
Das auf 2 Jahre gestreckte Elterngeld ist das Elterngeld Plus.
Gloria 14. März 2019 um 22:17
Hallo, ich bin alleinerziehend und arbeitslos. Bekomme zur Zeit 650€ vom Arbeitsamt und bekomme in paar Tagen meine Zwillinge. Bekomme ich also insgesamt 600€ für die Zwillinge?
Lisa 6. Mai 2019 um 22:17
Hallo Gloria,
So sollte es sein. ja.
Kari Preiß 19. Juli 2019 um 22:17
habe im März 2018 Zwillinge bekommen. Habe Elterngeld Plus genommen. also bis März 2020. Möchte aber noch 1 Jahr dran hängen bis 2021
Also 3 Jahre. Bekomme ich noch Geld?? Weil ich PKV habe, auch für die Kinder, wer zahlt die Krankenkasse. Bin nicht Verheiratet.
Lisa 22. Juli 2019 um 22:17
Hallo Kari,
Das Elterngeld hat mit der Krankenversicherung nichts zu tun. Das kommt vom Staat und wird maximal auf 2 Jahre gewährt, wenn man es aufteilt (wie beim Elterngeld Plus). Du kannst Elternzeit nehmen, in der der Arbeitgeber dir deinen alten Arbeitsplatz weiterhin frei halten muss (sofern du die Elternzeit richtig beantragt hast / beantragst). In dieser Zeit bekommst du jedoch keine finanzielle Unterstützung mehr. Nur das normale Kindergeld soweit mir bekannt.
Cari 6. Mai 2019 um 22:17
Wir bekommen bald unsere Zwillinge ich würde dann 12 Monate Elternzeit nehmen, das heißt 3 Monate bekomme ich Mutterschaftsgeld und ab dem 4. Monat bis zum 12. dann Elterngeld-Basis 65% meines Gehalts? Mein Mann möchte nach mir noch 2 Monate Elternzeit nehmen, d.h er würde dann 2 Monate 65% Elterngeld (Gehalt) bekommen? Plus die 14 Monate pro Monat 300€ Mehrlingszuschlag? Oder nur die 11 Monate (Mutterschutz-Abzug) Zuschlag? Und was ist zu empfehlen, wann mein Mann seine Elternzeit beantragt? Zeitgleich mit mir? Oder wann sollte er seine Elternzeit beantragen?
Lisa 7. Mai 2019 um 22:17
Hallo Cari,
Am besten lässt du dich direkt bei der Elterngeldstelle beraten. Welches Amt für euch zuständig ist erfahrt ihr beispielsweise unter: https://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html
Carlina 11. Juni 2019 um 22:17
Hallo, wir bekommen bald Zwillinge. Mein Mann und ich würden gerne zusammen Elternzeit nehmen. Hat jeder von uns eine Anspruch auf 3 Jahre? Und kann auch jeder von uns 12 Monate Eltergeld bzw 24 Monate ElterngeldPlus(mit Zuverdienst) beantragen mit Mehrlingszuschlag?
Lisa 24. Juni 2019 um 22:17
Hallo Carlina,
Hier findest du einen sehr aufschlussreichen Artikel zu genau dieser Thematik.
Sikorski 1. September 2019 um 22:17
Hallo, Meine Frage ist laut Rechnung würde ich als allein verdiener 1670 Euro bekommen, ich möchte das für 4 Monate beantragen. Was bekommt den meine Frau und wie viel bekommen wir bei Zwillingen.
Bekommen wir dann wenn ich die 4 Monate frei nehme, die 1670 plus 600 Euro und meine Frau dann die nicht Arbeit 8 Monate noch 600 Euro.
Lisa 2. September 2019 um 22:17
Guten Tag,
Unter https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html finden Sie einen sehr hilfreichen Rechner 🙂
Altun 10. September 2019 um 22:17
Hallo wir haben auch zwillingen wir haben uns zwei jahren elternzeit fest gelegt ich Arbeite vollzeit Meine Frau bekommt für die zwillingen 408 euro sollte es nicht 600 sein