Stichtag zur Einschulung
Kategorie(n): Kindergarten & Schule
Lange Zeit war der Stichtag der Einschulung in ganz Deutschland einheitlich geregelt. Der Termin hierfür war der 30. Juni. Alle Kinder, die bis dahin 6 Jahre alt wurden, wurden nach den folgenden Sommerferien eingeschult. 1997 beschloss die Kultusministerkonferenz eine zeitliche Ausdehnung der Stichtagsregelung. Dadurch war es den einzelnen Ländern fortan möglich, die Schulpflicht sehr viel flexibler zu gestalten. Zusätzlich wurde eine vorzeitige Einschulung erleichtert, wobei gleichzeitig die Zurückstellung erschwert wurde. Der aktuelle Zeitraum der unterschiedlichen Stichtage befindet sich zwischen dem 30.6. und dem 31.12..
Stichtag Einschulung – einzelne Bundesländer
Je nachdem, in welchem Bundesland man lebt, sollte man wissen, welches der dortige Stichtag für die Einschulung ist:
- Baden-Württemberg
Seit 2007/2008 gilt in Baden Württemberg der 30.09. als Stichtag. - Bayern
Seit dem 01.08.2010 gilt auch in Bayern der 30. September als Stichtag für die Einschulung. Möchte man sein Kind hier allerdings früher einschulen lassen, so findet dieser Wunsch eine besondere Berücksichtigung. Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch an der Schulleitung. - Berlin
In Berlin ist der Stichtag für die Einschulung der 31. Dezember. Alle Kinder, die bis zum Beginn des neuen Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden eingeschult. Dasselbe gilt auch für die Kinder, die bis zum folgenden 31. Dezember sechs Jahre alt werden. - Brandenburg
In Brandenburg ist der Stichtag für die Einschulung ebenfalls der 30. September. Alle Kinder, die bis dahin ihren sechsten Geburtstag hatten, werden im neuen Schuljahr des gleichen Kalenderjahres eingeschult. Vorzeitig eingeschult werden können jedoch auch die Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 6 Jahre alt werden. - Bremen
In Bremen gilt als Stichtag nach wie vor der 30. Juni. alle Kinder, die bis zum 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden, gehören zu den „Karenzzeitkindern“, die vorzeitig zur Schule angemeldet werden können, wenn der Wunsch besteht. - Hamburg
In Hamburg ist der 1. Juli der Stichtag der Einschulung. Ist eine vorzeitige Einschulung erwünscht, so spielen hierbei der sprachliche, der körperliche, der geistige und der seelische Zustand des Kindes eine große Rolle. - Hessen
Der Einschulungs-Stichtag in Hessen ist der 30. Juni. Für alle Kinder, die bis dahin 6 Jahre alt sind, beginnt die Schulpflicht mit dem neuen Schuljahr des gleichen Jahres. - Mecklenburg-Vorpommern
Alle Kinder, die ihren 6. Geburtstag bis zum 30. Juni eines Jahres hatten, werden in Mecklenburg-Vorpommern zum nächsten 1. August eingeschult. - Niedersachsen
Die Kinder, die mit Beginn des neuen Schuljahres 6 Jahre alt sind oder dies bis zum kommenden 30. September werden, gelten als Schulpflichtig. Auch noch nicht schulpflichtige Kinder können, auf Antrag der Eltern, vorzeitig eingeschult werden. - Nordrhein-Westfalen (NRW)
Der Stichtag in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde 2011 auf den 30. September festgelegt. Kinder, die danach 6 Jahre alt werden, können nach einem Antrag ebenfalls eingeschult werden. - Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sind all die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr bis zum 31.08. vollendet haben. - Saarland
In Saarland gilt der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung. Auch hier können noch nicht schulpflichtige Kinder auf Antrag eingeschult werden. Die Entscheidung wird schließlich von der Schulleitung der gewählten Grundschule getroffen. - Sachsen
Der 30. Juni gilt als Stichtag in Sachsen. - Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt ist der Stichtag für die Einschulung der 30. Juni. - Schleswig-Holstein
Alle Kinder, die in Schleswig-Holstein ebenfalls bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, sind somit schulpflichtig. - Thüringen
In Thüringen ist der Stichtag der Einschulung der 1. August. Kinder, die im folgenden Jahr 6 Jahre alt werden, werden eingeschult.
Die Rückstellung von der Schulpflicht
Hin und wieder kann es vorkommen, dass Eltern ihre Kinder noch zu unreif für einen Schulbesuch halten. So kann es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, dass eine Zurückstellung auch außerhalb der Stichtage in Frage kommt.
Die Voraussetzungen für eine solche Rückstellung sind unter anderem:
- Dass das Kind, zum Zeitpunkt der Einschulung, gerade erst 6 Jahre alt geworden oder noch jünger ist.
- Ein Entwicklungsbericht der Erzieherinnen des Kindergartens vorliegt, in dem zu lesen ist, dass das Kind noch nicht die notwendige Reife für einen Schulbesuch besitzt und ein weiteres Kindergartenjahr empfehlenswert ist.
- Wenn man bei der Schuluntersuchung explizit darauf hinweist, dass das Kind noch zu unreif für einen Schulbesuch ist.
Einer der größten Vorteile ist, dass das Kind, in einem weiteren Kindergartenjahr, noch mehr heranreifen kann. Viele sehen die zusätzlichen Jahre im Kindergarten als eines der sinnvollsten Geschenke zur Einschulung, auch wenn Kinder diesen Wert sicherlich lange nicht zu schätzen wissen. Eltern können ihr Kind zudem, in diesem gewonnenen Kindergartenjahr, bestens fördern. Große Vorteile bestehen auch für sehr schüchterne Kinder, denn diese können ihr Selbstvertrauen stärken. Zappelphillipe hingegen können lernen, etwas ruhiger zu werden.
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