Paare bekommen Kinder aus dem Wunsch heraus eine Familie zu gründen. Das Leben mit ihnen ist eine Bereicherung. Sie bringen ein Lachen in den Alltag und stellen uns Erwachsene immer wieder vor Fragen, die wir uns bisher nie gestellt hatten. Kein Kind gleicht dem anderen und selbst Geschwister können faszinierend unterschiedlich sein.
Neben all den Freuden, die wir als Familie erleben dürfen, solte man allerdings nicht vergessen, dass der Alltag mit Kindern auch Kosten mit sich bringt. Denn, schon lange bevor das Baby zur Welt kommt müssen Eltern investieren. Die Ausstattung muss gekauft werden, das Kind benötigt Kleidung, Spielzeug und vieles mehr. Je älter das Kind wird, desto höher werden die Kosten für Kleidung, Ausstattung und Schule. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt uns als Familien finanziell, sie zahlt monatliches Kindergeld. Doch wie hoch ist diese Extra-Leistung für Familien und bis wann haben Kinder bzw. deren Eltern Anspruch auf Kindergeld?
Die Höhe des Kindergeldes
Das Kindergeld dient der Familienförderung und der Existenzsicherung von Kindern. Anspruchsberechtigt für die Zahlung von Kindergeld sind nicht die Kinder selbst, sondern deren Eltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern. Lebt ein Kind nicht bei seinen Großeltern und nicht bei den Eltern, so sind die Großeltern anspruchsberechtigt. Um das Kindergeld zu bekommen, muss man einen Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen. Wichtig ist, dass man den Antrag schriftlich stellt und ihn unterschreibt. Man kann dazu Antragsformulare bei der Agentur für Arbeit erhalten. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Das Auszahlungsdatum für das Kindergeld 2014 kann hier enorm variieren. Während manche Familien diese Förderung bereits zum Beginn des Monats erhalten, müssen andere bis zum Ende eines solchen warten.
Je nach Anzahl der Kinder ist die Auszahlungshöhe unterschiedlich:
- für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro
- für das dritte Kind 190 Euro
- für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro.
Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig vom Alter eines Kindes.
Kindergeld – bis wann und unter welchen Rahmenbedingungen wird es Eltern ausbezahlt?
Das Kindergeld wird grundsätzlich in jedem Fall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, doch kann es unter Umständen noch darüber hinaus gezahlt werden.
- Kinder mit Behinderung
Können Sie nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen und ist die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird das Kindergeld ohne Altersbegrenzung gezahlt. - Arbeitslosigkeit des Kindes
Hat ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet und befindet es sich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, so kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr gezahlt werden, wenn das Kind als arbeitssuchend gemeldet ist. - Während einer beruflichen Weiterbildung (Ausbildung/Studium)
Für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden oder studieren, kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden. - Über die Dauer einer Ausbildungssuche
Ist ein Kind älter als 18 Jahre und hat es sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet, so kann das Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, sofern das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Dauert eine Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungszeiträumen nicht länger als vier Monate, so kann für diese Zeit Kindergeld gezahlt werden.
Wann Eltern das Kindergeld an das Kind auszahlen müssen
Ist das Kind noch minderjährig und lebt im Haushalt der Eltern, so müssen die Eltern das Kindergeld nicht an das Kind auszahlen, auch dann nicht, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Anders sieht es allerdings aus, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern lebt und in der Ausbildung ist oder studiert. Die Eltern sind damit zu einer Art Unterhaltszahlung für ihr Kind verpflichtet, das Kindergeld ist dann Teil dieses Unterhalts.
Das Kindergeld ist natürlich nicht ausreichend um ein Leben mit Kind bis zur Volljährigkeit zu finanzieren. Es bietet jedoch eine gute Basis um auch mit geringem Einkommen nicht vollständig auf den Kinderwunsch zu verzichten.
Ich
Hallo,
Ich bin 19 Jahre alt und habe letztes Jahr mein Abitur bestanden.
Ich war 5 Monate arbeiten und bin dann auf Weltreise gegangen. Ich habe mich davor für ein Studium beworben und eine Absage bekommen.
Warum bekomme ich trotzdem kein Kindergeld mehr?
Lisa
Hallo,
Kindergeld erhältst du nur dann weiter, wenn du eine Ausbildung oder weiterführende Schule / Studium besuchst. Während der Weltreise ist keines von beidem der Fall, dementsprechend hast du bzw. deine Eltern auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Das reine Bewerben auf ein Studium zählt nicht als Beschäftigung bzw. Schulbesuch.
Dawood
Hallo ich habe ein Antrag wegen kindergeld gemacht aber jemand hat die Kontonummer von Jugendamt geschrieben.
Kann ich jetzt kündige?
geheim234
Hallo, ich habe mal eine Frage.
Ich bin 16 Jahre alt, und wohne bei meinen Eltern.
Bis jetzt haben die immer Kindergeld bekommen, und vorgestern haben wir ein Brief bekommen, indem steht das wir es nicht mehr kriegen, weil wir eine Schulbescheinigung nicht nachgewiesen haben im 3 Monat.Jetzt wirft mir mein Vater vor, das sei alles meine Schuld weil ich Arbeiten gehe.Ich bin auf 450€ eingestellt, kann es sein das wir es deswegen nicht mehr kriegen?
Lisa
Der Kindergeldanspruch hat nichts mit einer 450 € Stelle zu tun. Das steht dir trotzdem zu. Sieh‘ mal hier findest du einige Informationen zum Thema Kindergeld nach der Schule.
geheim
Hallo, ich bin 18 Jahre alt und gehe nicht mehr in die schule. Ich bin derzeit auch geringfügig beschäftigt, daher ist mein monatliches Gehalt 390€. Wenn ich mich jetzt bei AMS anmelde, würde ich das Kindergeld bekommen ?
Ilyanonym
Guten Tag! Mein Problem ist ,dass ich ca Mitte Juli mein Abitur gemacht habe und das Studium, welches ich anstrebe, erst im Oktober 2021 beginnt. (Für das duale Studium muss man sich 1 1/2 Jahre vorher beworben. Dementsprechend bewerbe ich mich jetzt für das Wintersemester 21/22) Jetzt weiß ich nicht was ich beim Jobcenter melden soll, dass ich meinen Kindergeldanspruch nicht verliere.
Lisa
Suchen Sie den Kontakt zum Jobcenter und schildern Sie Ihren Fall am besten vor Ort. Der direkte Kontakt ist immer das Sinnvollste. Hier kann Fachpersonal weiterhelfen.