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Ein Kind adoptieren – Welche Vorraussetzungen und Kosten erwaten mich?

Autor

Lisa

Veröffentlicht

05.08.2018

Aktualisiert

14.11.2023

Ein Kind adoptieren – Welche Vorraussetzungen und Kosten erwaten mich?

Wer darf wen adoptieren?

Der Wunsch Kinder großzuziehen ist nicht nur in der Familie ein Traum. Auch Einzelpersonen ist es gestattet, Kinder zu adoptieren.

Allerdings ist eine Adoption von Kindern oft ein langwieriger, steiniger Weg. Um einander kennen zu lernen, gehen viele den Weg über die Pflegefamilie.

Eine Adoption ist dann möglich, wenn die leiblichen Eltern verstorben sind oder unbekannt. Leben sie noch, müssen sie diese einwilligen, also das Kind freigeben zur Adoption.

Das Alter des Kindes

  • Die Einwilligung zur Freigabe ist ab einem Alter von acht Wochen zulässig, bei Zwillingen erst ab zwölf Wochen. Zwillinge oder Geschwister werden nur zusammen abgegeben. Auf die Einwilligung des Vaters wird nur in Not- und Gefährdungssituationen verzichtet.
  • Vormundschaftsgericht kann einwilligen, wenn man den Aufenthaltsort des Vaters nicht kennt.
  • Adoptieren kann man ab 25. Alternativ genügt es bei Eheleuten, wenn einer von beiden 25 und der andere mindestens 21 Jahre alt ist. Zudem muss die Ehe seit mindestens 2 Jahren bestehen und beide voll geschäftsfähig sein. Dabei kann die Adoption nur gemeinsam erfolgen.
  • Ist das Kind älter als 14 Jahre, muss es auch zustimmen. Auch Erwachsene können adoptiert werden, sie sind dann leiblichen Kindern gleichgestellt.
  • Die Stiefkindadoption, also die Adoption des Kindes vom anderen Partner, ist in eingetragenen Lebenspartnerschaften erlaubt und üblich. Seit dem 19. Februar 2013 ist die Sukzessivadoption (schrittweise) für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich.

Der Vermittlungsdienst

Vermittlungsdienste bieten sich vor allem bei einer Adoption aus dem Ausland an. Sie übernehmen die erforderlichen Maßnahmen, die die rechtliche Seite im Ausland umfassen. Diese können im Ausland schon einmal sehr kompliziert sein.

In einem Adoptions-Antrag sind die geforderten Unterlagen, sowie ausführliche persönliche Lebensberichte und Fotos mitzuliefern. Zudem der Name des ausgesuchten Adoptionsdienstes wie beispielsweise der Diakonie oder des Sozialdienstes kath. Frauen oder der Vermittlungsstelle des Jugendamtes, die die allgemeine Eignungsprüfung durchführen soll. Eine Auslandsadoption kann 15.000 bis 18.000 Euro kosten. Die Dienste bieten auch Nachtbearbeitungsseminare an mit anderen Adoptiveltern.

Das Eignungsverfahren – Das Alter

Die Zuständigen prüfen, ob die Eltern für eine Adoption in Frage kommen.
Eine Altersgrenze ist nach oben nicht festgelegt, das Alter der Eltern soll aber nicht zu weit auseinanderliegen. Es soll ein natürlicher Abstand gegeben sein. Die Richtlinien und die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter meinen, es diene nicht dem Wohl des Kindes, wenn die Eltern über 40 sind.
Dann sind die Chancen geringer, ein Kind vermittelt zu bekommen. Bei behinderten Kindern spielt das Alter der Eltern ohnehin keine Rolle. Derzeit gibt es bereits viele Adoptionen in dem Altersbereich und Frauen jenseits von 40 bekommen auch Kinder. So überlegen die politischen Parteien, bessere Chancen den Frauen und Männern über 40 einzuräumen.
Zahlreiche Dokumente müssen erbracht werden:

  • Gesundheitszeugnis
  • Einkommensnachweis
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde
  • ausführliche Lebensläufe

Das Eignungsverfahren für Inlandsadoptionen ist kostenlos, für ein Kind vom Ausland wird bis 1.200 Euro je nach Bundesland veranschlagt.
Vor dem Besuch des Jugendamts muss man nicht zittern: Ist die Wohnung für ein zusätzliches Kind groß genug? Oder ist sie kindgerecht sowie ordentlich? Die Fragen werden geprüft. Ein Kinderzimmer muss vorhanden sein und die künftigen Adoptiveltern sollten nicht auf staatliche Leistungen angewiesen sein, aber reich sein müssen sie nicht.

Wie wird eine Auslandsadoption in Deutschland anerkannt?

Wie wird eine Auslandsadoption in Deutschland anerkannt?

Die Adoption eines Kindes im Ausland erfolgt nach dem ausländischen Recht. Es ist wahrscheinlich in Europa nicht so langwierig wie in anderen Teilen der Welt. Vor allem wenn die Beteiligten die Hand aufhalten und Geld wollen oder etwas gegen Ausländer haben. Im Ausland sind Regierungsstellen (zum Beispiel ein Adoption Board) für die Abwicklung verantwortlich, die die Paare prüfen und dem Familiengericht Die erforderlichen Informationen weiterleiten. Der Familienrichter entscheidet dann über den Verbleib des Kindes.

Es kann nach vier oder sechs Wochen bereits sein, das das Kind erst mal zur Pflege zu den späteren Adoptiveltern kommt. Nach dem neuesten Adoptionswirkungsgesetz muss eine ausländische Adoption nicht wiederholt werden, sondern es gibt mittlerweile ein Verfahren zur Anerkennungs- sowie Wirkungsfeststellung ausländischer Adoptionen. Das findet in der Regel im Bezirk des Wohnortes der Adoptiveltern am Familiengericht oder Oberlandesgericht statt. Oder wenn Kind und Eltern nicht ein Deutschland leben, aber einer Deutscher ist, am Familiengericht in Berlin Schöneberg.

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