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Kindergrundsicherung 2025: Alles, was Du für Deine Familie wissen musst

Autor

Micha

Veröffentlicht

30.09.2024

Kindergrundsicherung 2025: Alles, was Du für Deine Familie wissen musst

Ab 2025 wird die finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland grundlegend reformiert. Statt des bisherigen Kindergeldes und anderer einzelner Leistungen wird eine umfassende Kindergrundsicherung eingeführt. Diese bündelt nicht nur das Kindergeld, sondern auch den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Mit dieser Reform soll insbesondere die Kinderarmut bekämpft und der Zugang zu staatlichen Leistungen vereinfacht werden. In diesem Artikel erfährst Du ausführlich, was die Kindergrundsicherung für Dich und Deine Familie bedeutet und wie Du von den neuen Regelungen profitieren kannst.

Was ist die Kindergrundsicherung und warum wird sie eingeführt?

Die Kindergrundsicherung ist eine neue, zentralisierte finanzielle Unterstützung für Familien. Sie ersetzt ab 2025 das klassische Kindergeld sowie andere Leistungen, die Familien bisher getrennt beantragen mussten. Die Idee dahinter ist, den Zugang zu diesen Leistungen zu vereinfachen und mehr Transparenz zu schaffen. Besonders einkommensschwache Familien sollen von dieser Reform profitieren, da viele von ihnen bislang nicht alle ihnen zustehenden Hilfen erhalten haben. Durch die Vereinfachung und die Bündelung in einer Leistung sollen mehr Familien ihre Ansprüche wahrnehmen können.

Warum wird die Kindergrundsicherung eingeführt?

In Deutschland gilt etwa jedes fünfte Kind als armutsgefährdet, und viele Familien wissen oft nicht, dass sie Anspruch auf zusätzliche staatliche Hilfen wie den Kinderzuschlag haben. Das bisherige System war oft kompliziert und bürokratisch, was dazu führte, dass viele Familien auf diese Leistungen verzichteten. Die Kindergrundsicherung soll dem entgegenwirken, indem sie den Zugang zu finanziellen Hilfen vereinheitlicht und erleichtert. Ziel ist es, allen Kindern in Deutschland eine bessere soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen.

Kindergrundsicherung 2025

Wie setzt sich die Kindergrundsicherung zusammen?

Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Komponenten: dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag.

  1. Kindergarantiebetrag:
    Der Kindergarantiebetrag ist das Fundament der Kindergrundsicherung und entspricht dem bisherigen Kindergeld. Ab 2025 beträgt dieser Betrag 255 Euro pro Monat und Kind. Im Jahr 2026 wird er erneut angepasst und um vier Euro auf 259 Euro erhöht. Dieser Betrag wird an alle Familien unabhängig von ihrem Einkommen gezahlt und bietet somit eine grundlegende Unterstützung für jede Familie.
  2. Kinderzusatzbetrag:
    Der Kinderzusatzbetrag ist der einkommensabhängige Teil der Kindergrundsicherung. Er richtet sich nach dem Einkommen der Eltern sowie dem Alter des Kindes. Familien mit niedrigen Einkommen können hier besonders profitieren. Der maximale Zusatzbetrag liegt je nach Alter des Kindes zwischen 235 und 351 Euro monatlich. Damit kann die Kindergrundsicherung für eine Familie insgesamt bis zu 636 Euro pro Monat betragen, wenn das Einkommen der Eltern sehr gering ist.

Was genau ist der Kinderzusatzbetrag?

Der Kinderzusatzbetrag ist eine Leistung, die abhängig vom Einkommen der Eltern gewährt wird. Je weniger die Eltern verdienen, desto höher fällt der Zusatzbetrag aus. Dies stellt sicher, dass besonders einkommensschwache Familien finanziell entlastet werden. Der Kinderzusatzbetrag orientiert sich am sogenannten soziokulturellen Existenzminimum. Dieses beschreibt die Mindestsumme, die eine Familie benötigt, um angemessen leben und gesellschaftlich teilhaben zu können.

Der Zusatzbetrag wird gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausgezahlt. Für jüngere Kinder (bis 5 Jahre) beträgt der maximale Zusatzbetrag 235 Euro, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 262 Euro und für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bis zu 351 Euro. Damit kann die Kindergrundsicherung je nach Alter des Kindes bis zu 636 Euro monatlich betragen.

Einfacher Zugang und digitale Antragstellung

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung wird der Zugang zu staatlichen Leistungen stark vereinfacht. Bisher mussten Eltern verschiedene Anträge bei unterschiedlichen Behörden stellen, was oft zeitaufwendig und kompliziert war. Ab 2025 wird es ein zentrales Online-Portal geben, über das Du die Kindergrundsicherung unkompliziert beantragen kannst. Das bedeutet, dass Du alle Leistungen, auf die Deine Familie Anspruch hat, an einer einzigen Stelle abrufen kannst.

Besonders praktisch: Du musst nicht mehr selbst Deine Einkommensnachweise erbringen, da die nötigen Informationen direkt vom Finanzamt abgerufen werden. Zudem wird es eine automatisierte Prüfung geben, bei der sofort festgestellt wird, ob Deine Familie auch Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und sorgt dafür, dass Du schnell und unbürokratisch die Dir zustehende Unterstützung erhältst.

Wer profitiert am meisten von der Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung ist besonders für Familien mit niedrigem Einkommen und Alleinerziehende eine große Hilfe. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Anrechnung von Unterhaltszahlungen bei Alleinerziehenden: Bisher wurden diese Zahlungen zu 100 Prozent auf andere Sozialleistungen angerechnet. Ab 2025 werden Unterhaltszahlungen nur noch zu 45 Prozent berücksichtigt, was bedeutet, dass Alleinerziehende einen höheren Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag haben werden. Diese Änderung soll sicherstellen, dass Alleinerziehende finanziell besser gestellt sind und weniger Benachteiligungen erfahren.

Ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit

Die Einführung der Kindergrundsicherung ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit in Deutschland. Sie soll nicht nur den Zugang zu staatlichen Leistungen erleichtern, sondern auch sicherstellen, dass alle Kinder – unabhängig vom Einkommen der Eltern – die gleichen Chancen auf Teilhabe und Entwicklung haben. Durch die Bündelung verschiedener Leistungen und die Vereinfachung der Antragsverfahren wird es für viele Familien leichter, die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Ab 2025 kannst Du Dich auf mehr finanzielle Sicherheit für Deine Familie verlassen und so mehr Zeit und Ressourcen für das Wichtigste im Leben haben: Deine Kinder.

Häufig gestellte Fragen zur Kindergrundsicherung

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Kindergrundsicherung

Der wesentliche Unterschied zwischen Kindergeld und der Kindergrundsicherung liegt in der Struktur und den Zielen der jeweiligen Leistungen.

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine pauschale finanzielle Leistung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird. Es wird monatlich für jedes Kind ausgezahlt, um die grundlegenden Kosten für die Versorgung eines Kindes zu unterstützen. Die Höhe des Kindergeldes beträgt aktuell 250 Euro pro Kind, und es ist in erster Linie darauf ausgelegt, alle Familien gleichermaßen zu unterstützen. Es wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, kann aber in bestimmten Fällen, wie bei einer Ausbildung oder einem Studium, bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.

Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung, die ab 2025 eingeführt wird, soll das bisherige Kindergeld und andere familienbezogene Leistungen ersetzen und gleichzeitig vereinfachen. Sie besteht aus zwei Komponenten:

  • Kindergarantiebetrag: Dieser entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Kindergeld. Ab 2025 beträgt er 255 Euro pro Kind und Monat und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Im Jahr 2026 steigt dieser Betrag auf 259 Euro.
  • Kinderzusatzbetrag: Dieser ist einkommensabhängig und richtet sich nach dem Einkommen der Eltern sowie dem Alter des Kindes. Je geringer das Einkommen der Eltern, desto höher ist dieser Zusatzbetrag, der bis zu 381 Euro monatlich betragen kann. Damit soll insbesondere Familien mit niedrigem Einkommen mehr Unterstützung geboten werden.

Hauptunterschiede:

  1. Zielgruppe: Während das Kindergeld pauschal für alle Familien gilt, ist die Kindergrundsicherung stärker auf einkommensschwache Familien ausgerichtet. Der Kinderzusatzbetrag greift gezielt dort, wo mehr Unterstützung gebraucht wird.
  2. Einkommensabhängigkeit: Das Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen, während die Kindergrundsicherung in Teilen einkommensabhängig ist. Der Zusatzbetrag fällt für Familien mit höherem Einkommen weg oder wird reduziert.
  3. Zweck: Die Kindergrundsicherung zielt darauf ab, Kinderarmut effektiver zu bekämpfen und benachteiligte Familien besser zu unterstützen. Sie bündelt mehrere bisherige staatliche Hilfen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets) in einer einheitlichen Leistung, um den Zugang zu erleichtern.

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung soll der Zugang zu finanzieller Unterstützung vereinfacht und der bürokratische Aufwand verringert werden, da alle Leistungen zentral und digital beantragt werden können.

Die Kindergrundsicherung, die ab 2025 eingeführt wird, besteht aus zwei Hauptkomponenten: dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag. Die genaue Höhe variiert je nach Einkommenssituation der Familie und dem Alter des Kindes. Hier sind die Details:

Kindergarantiebetrag

Der Kindergarantiebetrag entspricht dem bisherigen Kindergeld. Er wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und beträgt ab 2025 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Im Jahr 2026 wird dieser Betrag auf 259 Euro angehoben. Diese Komponente gilt für alle Kinder und Familien gleichermaßen, unabhängig vom Einkommen.

Kinderzusatzbetrag

Der Kinderzusatzbetrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes. Dieser Betrag wird gestaffelt und ist höher für Familien mit niedrigem Einkommen. Je höher das Einkommen, desto geringer fällt dieser Zusatzbetrag aus. Bei sehr hohem Einkommen entfällt er sogar vollständig.

  • Für Kinder bis 5 Jahre beträgt der maximale Zusatzbetrag 235 Euro.
  • Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren liegt der maximale Zusatzbetrag bei 262 Euro.
  • Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren kann der Zusatzbetrag bis zu 351 Euro betragen.

Insgesamt kann eine Familie mit niedrigem Einkommen durch die Kindergrundsicherung pro Kind bis zu 636 Euro monatlich erhalten. Dieser Betrag setzt sich aus dem Kindergarantiebetrag und dem maximalen Kinderzusatzbetrag zusammen.

Besondere Leistungen:

Zusätzlich enthält die Kindergrundsicherung eine Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) sowie eine Kinderwohnkostenpauschale (aktuell 150 Euro), um die Wohnkosten besser abdecken zu können.

Beispiel:

  • Ein Kind unter 6 Jahren erhält maximal 530 Euro (255 Euro Kindergarantiebetrag + 235 Euro Kinderzusatzbetrag).
  • Ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren erhält maximal 557 Euro (255 Euro + 262 Euro).
  • Ein Jugendlicher zwischen 14 und 17 Jahren erhält maximal 636 Euro (255 Euro + 351 Euro).

Diese Zahlen verdeutlichen, dass einkommensschwache Familien am meisten von der Kindergrundsicherung profitieren, da der Zusatzbetrag gezielt diese Familien unterstützt.

Die Beantragung der Kindergrundsicherung wird ab 2025 stark vereinfacht und erfolgt vollständig digital. Hier sind die Schritte, wie Du die Kindergrundsicherung beantragen kannst:

Zentralisiertes Online-Portal

Die Beantragung der Kindergrundsicherung wird über ein zentrales Online-Portal abgewickelt. Dieses Portal wird von der Familienkasse, die auch bisher für das Kindergeld zuständig war, bereitgestellt. Die Familienkasse wird in eine Familienservicestelle umgewandelt, die alle Leistungen verwaltet.

  • Du wirst Deine Kinder über dieses Portal anmelden und alle erforderlichen Angaben direkt online machen können.
  • Der Vorteil des neuen Systems ist, dass Du die verschiedenen Leistungen, die bisher über verschiedene Behörden und Anträge verteilt waren, zentral und in einem einzigen Vorgang beantragen kannst.

Automatisierte Einkommensprüfung

Ein großer Unterschied zu bisherigen Verfahren ist, dass Du keine Einkommensnachweise mehr selbst einreichen musst. Die erforderlichen Daten werden direkt beim Finanzamt abgefragt. Dadurch wird die Einkommensprüfung automatisiert, und der Kinderzusatzbetrag wird entsprechend berechnet.

  • Das Portal prüft automatisch, ob Deine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat und wie hoch dieser ausfällt. Dadurch wird der Prozess für Familien erheblich vereinfacht.

Kindergrundsicherungs-Check

Das System wird auch einen sogenannten Kindergrundsicherungs-Check enthalten. Dieser automatisierte Check wird ermitteln, ob und in welcher Höhe Du Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie den Kinderzusatzbetrag hast.

  • Dieser Schritt soll verhindern, dass anspruchsberechtigte Familien Leistungen nicht erhalten, nur weil sie von ihnen nichts wissen oder Schwierigkeiten mit dem Antragsprozess haben.

Zukunft: Kinderchancenportal

Zusätzlich zur zentralen Plattform für die Kindergrundsicherung wird in den nächsten Jahren ein Kinderchancenportal eingerichtet. Hierüber sollen Eltern ebenfalls weitere Leistungen wie das Bildungs- und Teilhabepaket sowie das Schulstarterpaket unkompliziert beantragen können.

Zusammenfassung:

  • Du beantragst die Kindergrundsicherung online über ein zentrales Portal.
  • Einkommensnachweise musst Du nicht selbst einreichen; das Portal greift direkt auf Daten vom Finanzamt zu.
  • Ein automatisierter Check stellt sicher, dass Du alle Dir zustehenden Leistungen erhältst.
  • Zusätzliche Leistungen können später über das geplante Kinderchancenportal beantragt werden.

Dieser digitalisierte und zentralisierte Ansatz soll den bisherigen bürokratischen Aufwand stark verringern und sicherstellen, dass mehr Familien die ihnen zustehenden Leistungen problemlos erhalten.

Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter, unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern. Hier sind die wesentlichen Anspruchsgruppen:

Kinder bis 18 Jahre

Alle Kinder von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr haben Anspruch auf die Kindergrundsicherung. Dies gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern. In dieser Phase profitieren alle Familien gleichermaßen vom Kindergarantiebetrag, der ab 2025 255 Euro pro Monat beträgt.

Kinder in Ausbildung oder Studium

Für Kinder, die sich nach dem 18. Lebensjahr noch in einer Ausbildung befinden, kann die Kindergrundsicherung bis zum 25. Lebensjahr weiterbezogen werden. Das gilt für Ausbildungen, Praktika oder andere anerkannte berufliche Bildungsmaßnahmen.

  • Studenten haben Anspruch auf die Kindergrundsicherung bis zum 27. Lebensjahr, wenn sie weiterhin zu Hause leben oder im Rahmen ihres Studiums unterstützt werden.

Familien mit niedrigem Einkommen

Für Familien mit niedrigem Einkommen ist die Kindergrundsicherung besonders wertvoll, da sie nicht nur den Kindergarantiebetrag umfasst, sondern auch den Kinderzusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Familien mit geringem oder keinem Einkommen können so bis zu 381 Euro zusätzlich pro Kind und Monat erhalten, was insgesamt eine maximale Kindergrundsicherung von 636 Euro bedeutet.

Alleinerziehende Familien

Alleinerziehende Familien haben einen besonderen Anspruch auf die Kindergrundsicherung, da der Unterhalt, den sie von der anderen Elternperson erhalten, nicht mehr vollständig auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Stattdessen wird nur noch 45 % des Unterhalts als Einkommen berücksichtigt, was den Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag erhöht. Dadurch profitieren Alleinerziehende stärker von der Kindergrundsicherung.

Kinder mit besonderem Bedarf

Kinder, die einen erhöhten Bedarf haben, wie zum Beispiel Kinder mit Behinderungen oder besonderen Bildungsanforderungen, können über die Kindergrundsicherung hinaus weitere Leistungen beantragen. Diese zusätzlichen Unterstützungen werden im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bereitgestellt.

Volljährige Kinder außerhalb des Elternhauses

Volljährige Kinder, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, können den Betrag der Kindergrundsicherung direkt auf ihr eigenes Konto überwiesen bekommen. Dies gilt insbesondere für junge Erwachsene, die bereits alleine leben, aber sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden.

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