Mütter sind vielfältigen Stress-Situationen ausgesetzt. In der heutigen Zeit kommt es oft zu einer Doppelbelastung durch Beruf und Familie. Im Beruf sollen sie fit und belastbar sein, die Familie darf aber darunter nicht leiden. Wer dabei auf der Strecke bleibt, ist oft die Mutter selbst. Besonders schwierig ist oft auch die Situation alleinerziehender Mütter. Bei ihnen kommen oft noch finanzielle Probleme hinzu. So entwickeln sich erst Befindlichkeitsstörungen wie Konzentrations- oder Schlafproblem, Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Probleme. Bleiben die Belastungen bestehen, entwickeln sich aus den Befindlichkeitsstörungen schnell Krankheiten.
Die angeschlagene Gesundheit führt schnell auch zu Beziehungsstress und stört das Verhältnis von Mutter und Kind. Das wirkt sich dann wieder negativ auf die Gesundheit der Mutter aus.
Um diesem Teufelkreis zu entkommen, gibt es die Mutter-Kind-Kuren. Sie sollen der Mutter eine Auszeit ermöglichen, in der sie sich um die eigene Gesundheit kümmern und die Beziehung zum Kind wieder verbessern kann. (Selbstverständlich gibt es auch Väter, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, weil sie z. B. alleinerziehend oder eben aus anderen Gründen die Hauptbetreuungsperson der Kinder sind. Dann kann natürlich ebenso eine Vater-Kind-Kur in Frage kommen.)
In manchen Fällen sind aber nicht nur die Mütter diejenigen, die primär Hilfe benötigen. So kann auch das Kind infolge von Krankheit oder Behinderung eine Behandlung brauchen, die nicht problemlos in das alltägliche Familienleben integriert werden kann.
Eine Behandlung kann auch erforderlich werden, weil sich durch Trennung, Scheidung oder Tod des Partners die Lebenssituation radikal verändert hat und die Mutter bzw. der Vater der Belastung nicht mehr gewachsen ist.
Mutter-Kind-Kuren sind kein Urlaub. Mancher Mutter mag es zwar so erscheinen, weil sie in dieser Zeit von der Sorge um den Haushalt befreit ist, im Zentrum dieser Kuren steht aber die Therapie. Hierbei wird sowohl auf körperliche als auch auf seelische Probleme eingegangen, beim Kind ebenso wie bei der Mutter. Außerdem wird die Kommunikation und Interaktion von Mutter und Kind gefördert.
Wie und wo kann man eine Mutter-Kind-Kur beantragen?
Eine Mutter-Kind-Kur muss bei der Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden.
- benötigte Unterlagen für eine Mutter Kind Kur
Für die Mutter bzw. den Vater ist ein Attest des Arztes oder Psychologen und für das Kind eine Bescheinigung des Kinderarztes oder Kinderpsychologen erforderlich. Die für die Beantragung vom Arzt notwendigen Formulare sollten im besten Fall direkt bei der Krankenkasse eingeholt und dann vom Arzt ausgefüllt werden. Zudem gilt es einen Antrag für eine Mutter-Kind-Kur auszufüllen, bei dem nach den Beweggründen für die Antragsstellung, also familiäre und gesundheitliche Situation, Angaben zur Betreuung der Kinder etc. gefragt wird. Je detaillierter und ausführlicher dieser Bericht, desto einfacher ist es, für die Kasse eine Entscheidung über die Genehmigung zu stellen. Nur in den seltensten Fällen wird jedoch eine Mutter-Kind-Kur abgelehnt, sofern psychische oder physische Probleme bei Mutter und Kind vorhanden sind. - Hilfe bei der Antragsstellung
Hilfestellung bei der Beantragung der Kur bieten die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks an. Diese Beratungsstellen helfen auf Wunsch auch bei der Suche nach einer geeigneten Kurklinik. - Alter der Kinder
Eine Mutter-Kind-Kur kann von Müttern oder Vätern mit Kindern bis zum Alter von 12 Jahren, in Ausnahmefällen bis 14 Jahren, beantragt werden. - Wunschklinik für eine Mutter Kind Kur
In welcher Klinik man die Mutter Kind Kur machen möchte, kann man selbst entscheiden. Eingeschränkt wird dieses Wahlrecht nur dadurch, dass die Klinik für die festgestellte Krankheit passende Therapien anbieten muss. Die Bearbeitung des Antrags durch die Krankenkassen dauernd in der Regel mehrere Wochen. Bei einer Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Was kostet eine Mutter-Kind-Kur?
Die Mutter Kind Kur selbst, sowie die Fahrtkosten vom und zum Kurort zahlt im Normalfall die Krankenkasse. Für die Fahrt müssen höchstens 10 Euro pro Person zugezahlt werden. Die Mutter muss jedoch einen Eigenbeitrag von 10 Euro pro Tag zahlen. Aber nur für sich, nicht für das Kind.
Diese Zuzahlungen werden allerdings nur bis zu einem Betrag, der 2% ihres Jahresbruttoverdienstes bzw. des Brutto-Jahresfamilieneinkommens beträgt, fällig. Bei chronisch Kranken beträgt die Zuzahlungsgrenze 1% des Bruttojahreseinkommens. Das bedeutet bei einkommensschwachen Familien im besten Fall den kompletten Wegfall der Kurgebühren.
Voraussetzungen – Wann bescheinigt der Arzt die Notwendigkeit einer Mutter-Kind-Kur?
Der Arzt wird die Notwendigkeit der Kur bescheinigen, wenn bei der Mutter bzw. dem Vater eine dauerhafte Befindlichkeitsstörung vorliegt, von der zu erwarten ist, dass sich daraus eine Krankheit entwickelt bzw. wenn eine solche Krankheit schon vorliegt.
Dasselbe gilt entsprechend für das Kind und den Kinderarzt. Bei psychischen Problemen kann die Bescheinung auch von einem Psychologen bzw. Kinderpsychologen ausgestellt werden. Oft führen die Probleme der Mutter bzw. des Vaters auch zu Problemen bei den Kindern, so dass beide eine Kur brauchen. Ist nur die Mutter bzw. der Vater betroffen, wird die Mutter-Kind-Kur genehmigt, wenn das Kind während des Kuraufenthalts des Elternteils nicht anderweitig betreut werden kann. Es können auch mehrere Kinder mit dem Elternteil in die Mutter-Kind-Kur fahren, wenn sie nicht anderweitig betreut werden können. Ist nur das Kind betroffen, wird die Kur für beide genehmigt, wenn die Trennung von Mutter und Kind zu psychischen Problemen bei dem Kind führen würde.
Gründe einer Mutter Kind Kur
Folgende Befindlichkeitsstörungen bzw. Krankheiten können beispielsweise eine Mutter-Kind-Kur rechtfertigen:
- Erschöpfungszustände – Burn-out
- Chronische Kopfschmerzen
- Chronische Schlafstörungen
- Hauterkrankungen
- Allergien
- Stoffwechselkrankheiten
- Atemwegserkrankungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparats
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Psychosomatisch-vegetative Erkrankungen
- Adipositas
- Krebsnachsorge
- Trauerbewältigung
Auch für Eltern mit behinderten Kindern gibt es Mutter-Kind-Kuren. Hier reicht meist die Behinderung des Kindes als Begründung der Kur aus. Allerdings kann die Kur nicht in jeder Klinik durchgeführt werden. Kliniken haben sich auf bestimmte Behinderungen spezialisiert.
Mutter-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Bei entsprechender Indikation müssen sie also von den Kassen genehmigt werden.
Wie läuft eine Mutter-Kind-Kur ab?
Die meisten Kurkliniken verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, d. h. sowohl Körper und Seele von Mutter und Kind als auch die Interaktion zwischen ihnen soll gestärkt werden. Hierzu stellt die Klinik einen Behandlungsplan auf.
In der Regel werden in diesem Plan Behandlungen aufgeführt wie:
- psychologische Beratung
- pädagogische Gespräche
- Bewegungstherapie
- Physiotherapie
- Heilbäder
- Ernährungsberatung
Während der Zeit der Anwendungen des Elternteils hat das Kind entweder ebenfalls eine Therapie oder stehen unter pädagogischer Betreuung. Viele Kliniken bieten auch, unabhängig von den Therapiezeiten der Eltern, vor- und nachmittags eine Kinderbetreuung an.
Manche Kliniken sind auf Schwerpunktthemen wie z. B. Asthma oder Adipositas spezialisiert und bieten entsprechende Schwerpunktkuren an.
Weitere Informationen zur Kur
Der Aufenthalt in der Klinik beinhaltet Vollpension.
Die Kur dauert in der Regel drei Wochen. Sie kann um eine Woche verlängert werden, wenn der behandelnde Arzt in der Klinik dies befürwortet.
Ehepartner und Freunde können die Kurenden zwar besuchen, dürfen aber nicht an den Mahlzeiten teilnehmen oder in den Zimmern übernachten.
[hr]Mütter (oder eben auch Väter) sollten sich nicht scheuen, eine Kur für sich und die eigenen Kindern zu beantragen wenn der Alltag mit dem Kind aus diversen Gründen bereits zur Last geworden ist. Sie sind eine Vorsorgemaßnahme um rechtzeitig späteren seelischen oder körperlichen Erkrankungen vorzubeugen. Also bitte nicht erst beantragen wenn es bereits zu spät ist.
Nicht umsonst haben Eltern ein Recht auf Mutter-Kind-Kuren und das sogar im Rhythmus von max. 4 Jahren.
Maria Kürzl
Sehr geehrte Damen und herren,
ich habe eine Frage ich bin alleinerziehende Mama,
habe eine 8Jährige Tochter und hab schon Mutter Kind Kuren gemacht zwar alle zwei Jahre aber die letzte nach 1jahr die wurde vom Medizinischen Dienst genehmigt da ich seit 1,5 Jahren geschieden bin und immer noch Gerichtsverhandlungen habe und das ist die 13Verhandlung und sehr viel Stress mit der Arbeit keinen Urlaub ich bin auch Umgekippt in der Arbeit mit sehr hohen Blutdruck Osteondrose habe ich auch jetzt wollte ich fragen ob ich wieder eine Kur über meinen neuen Hausarzt beantragen kann das ich runter komme das das alles regeneriert wird habe gespräche mit Frauennotruf ständig muss ich mit Umgangspflegerin und EX-Mann termine machen und habe aber keinen Nerv mehr jede kleinigkeit brech ich zum heulen aus da ist nicht normal.
Ja das wars erst mal Danke Liebe Grüße Maria
Lisa
Hallo Maria,
da musst dich dich an deinen Arzt bzw. die Krankenkasse wenden. Ich kann dir hier leider nicht weiterhelfen und nicht beurteilen ob dir eine Kur zusteht. Ich wünsche dir jedoch alles Gute und drücke die Daumen das es bald leichter wird…