Der Taschengeldparagraph ist den meisten Menschen bekannt. Zumindest hat man von ihm gehört. Dieser Paragraph ist eigentlich recht wichtig, befasst er sich doch mit der Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen. Diese sind in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig. Kinder dürfen zwar einkaufen, aber ohne die Zustimmung der Eltern ist der Kauf nicht rechtswirksam. Dies wieder bedeutet, dass alle Eltern einen Kauf rückgängig machen dürfen. Um aber den ständigen Umtausch zu vermeiden, wurde der Taschengeldparagraph ins Leben gerufen, zu finden in § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Was genau besagt der Taschengeldparagraph?
Wer den Taschengeldparagraphen aufruft, stößt auf folgende Worte:
„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
Einfacher gesagt ist es so, dass der getätigte Kauf des Kindes auch ohne Zustimmung der Eltern rechtswirksam ist, wenn das Geld (in ungefährer Höhe eines üblichen Taschengeldes) dem Kind zur freien Verfügung stand.
Der Taschengeldparagraph ist dabei immer auf das Alter des Kindes zu bemessen. Dies ist nicht immer leicht, denn reiche Eltern können dem Kind durchaus einfach mal 100 Euro Taschengeld geben. Aber die Taschengeldtabelle ist die Richtlinie für diesen Paragraphen. Die Tabelle wird von Jugendämtern ausgehändigt und sollte vielleicht in keinem Geschäft fehlen.
Bedeutung für den Einzelhandel
Der Taschengeldparagraph ist nicht nur für Eltern und Kinder gedacht, sondern auch für Verkäufer. Diese müssen bei kleinen Käufen keine Sorge haben, dass die Eltern den Kauf gleich wieder rückgängig machen. Wenn es den Paragraphen nicht gäbe, wäre es nämlich genau so, weil ein Kind erst mit 18 Jahren einen Vertrag abschließen kann. Zwar nennt der Taschengeldparagraph keine genaue Summe, die das Kind ausgeben darf. Aber kleinere Einkäufe wie Süßigkeiten, CDs, Bücher und mehr, dürfen eigentlich immer auch ohne Zustimmung der Eltern getätigt werden.
Was dürfen Kinder nicht kaufen?
Der Taschengeldparagraph nach § 110 BGB sieht im Normalfall vor, dass Kinder und auch Jugendliche bis 17 Jahren, nicht einfach einen Fernseher kaufen können, übersteigt dieser doch bei weitem ein normales Taschengeld. Sie dürfen auch nicht einfach so ein teures Smartphone, ein Tablet, einen MP3 Player oder anderes kaufen. Bei großen Käufen muss der Verkäufer im Grunde immer auf die Zustimmung der Eltern bestehen, um einen Umtausch oder gar einen späteren Rechtstreit zu vermeiden.
Darüber hinaus ist der Taschengeldparagraph nur gültig, wenn es sich um Barkäufe handelt. Einen Ratenkauf darf ein Minderjähriger auf keinen Fall abschließen! Somit besteht nicht die Gefahr, dass ein Kind oder ein Jugendlicher einfach einen Handyvertrag abschließt. Das deutsche Recht legt dadurch vor, dass Kinder auf keinen Fall in eine Schuldenfalle geraten können.
Die Ausnahmen bei dem Taschengeldparaph
Der Taschengeldparagraph bezieht sich auf Kinder zwischen 7 und 17 Jahren. Kinder unter 7 Jahren sind nach dem deutschem Recht (§ 104 Nr. 1 BGB) nicht geschäftsfähig und dürfen nur Käufe in Begleitung der Eltern tätigen. Natürlich darf ein Kind unter 7 Jahren auch keine rechtswirksame Willenserklärung abgeben.
Liste der verbotenen Käufe
Auch wenn man natürlich nicht alle Produkte aufzählen kann, die Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren nicht kaufen dürfen, möchten wir hier eine kleine Aufzählung aufzeigen:
- jegliche Ratenkäufe
- Abschluss von Handyverträgen
- große elektronische Geräte (Fernseher, Spielkonsole, Tablet uvm.)
- keine Zeitschriftenabos
- Spielzeuge die preislich über die Taschengeldliste hinausgehen
- teurer Schmuck
Servet cirik
Zwei fünfjährige Kinder streiten sich und hat ein Kind auf einem Ds- Spiele kaputt gemacht.
Muss das Kind das Piele ersetzen?
Was ändert sich an der rechtlichen Beurteilung, wenn die Kinder neuen Jahr e alt sind?
Das Ganze Spiel sich in der Kita und Hort ab wer muss zahlen?
Wenn die Eltern einen Kita Beitrag doppelt überwiesen.Elternteil möchten das Geld zurück haben.ist das Herausgabe Anspruch besteht?
Jessica Gehrmann
Wenn Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherbeherrschen, wird ihn gerne geholfen!
Beyza
Ihren Respekt sowie die Nettigkeit gegenüber den Menschen, die die Deutsche Sprache nicht „beherbeherrschen“, sowie sie es sagen, haben Sie anscheinend unter Ihrem Tannenbaum vergessen.
Ein bisschen Verständnis kann man wohl haben.
Rebecca
Vielleicht erst mal Deutsch lernen!
Lisa
Hallo Servet,
Ich kann dir leider keine Rechtsberatung geben.