Wann genau euer Kind in die Schule kommt, hängt vom sogenannten Stichtag ab. Er entscheidet, ob euer Kind schon in diesem Jahr schulpflichtig wird oder erst im nächsten. Das Knifflige daran: Jedes Bundesland regelt den Stichtag selbst, und die Termine reichen vom 30. Juni bis Ende des Jahres. Hier bekommt ihr eine klare Übersicht für alle 16 Bundesländer plus alles Wichtige zu vorzeitiger Einschulung und Rückstellung.
Der Stichtag legt fest, bis wann ein Kind sechs Jahre alt geworden sein muss, um im selben Jahr eingeschult zu werden. Die meisten Bundesländer nutzen den 30. Juni oder den 30. September. Kinder, die erst danach sechs werden (Kann-Kinder), können auf Antrag früher eingeschult werden, noch nicht schulreife Kinder lassen sich einmalig zurückstellen.
Stichtag zur Einschulung in allen Bundesländern
Lange galt bundesweit einheitlich der 30. Juni. 1997 lockerte die Kultusministerkonferenz diese Regel, seitdem legt jedes Bundesland seinen Stichtag selbst fest. Maßgeblich ist immer das Datum, bis zu dem euer Kind das sechste Lebensjahr vollendet haben muss. Diese Übersicht zeigt den aktuellen Stand:
| Bundesland | Stichtag |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 30. Juni |
| Bayern | 30. September |
| Berlin | 30. September* |
| Brandenburg | 30. September |
| Bremen | 30. Juni |
| Hamburg | 30. Juni |
| Hessen | 30. Juni |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30. Juni |
| Niedersachsen | 30. September |
| Nordrhein-Westfalen | 30. September |
| Rheinland-Pfalz | 31. August |
| Saarland | 30. Juni |
| Sachsen | 30. Juni |
| Sachsen-Anhalt | 30. Juni |
| Schleswig-Holstein | 30. Juni |
| Thüringen | 1. August |
*Berlin: Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Kinder, die erst danach bis zum 31. März des Folgejahres sechs werden, können als Kann-Kinder auf Antrag eingeschult werden.
Muss-Kinder und Kann-Kinder
Kinder, die bis zum Stichtag sechs Jahre alt werden, sind Muss-Kinder und damit schulpflichtig. Wird euer Kind erst nach dem Stichtag sechs, ist es ein Kann-Kind. Dann könnt ihr selbst entscheiden, ob ihr es vorzeitig einschulen lasst. Sinnvoll ist das vor allem, wenn euer Kind geistig, sprachlich und sozial weit entwickelt ist. Die endgültige Entscheidung trifft in der Regel die Schulleitung, häufig nach der Schuleingangsuntersuchung.
Die Rückstellung von der Schulpflicht
Manchmal halten Eltern ihr Kind noch nicht für reif genug für die Schule. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dann eine einmalige Zurückstellung möglich, das Kind bleibt ein weiteres Jahr im Kindergarten. Typische Gründe sind:
- Euer Kind ist zum Einschulungstermin gerade erst sechs geworden oder jünger und wirkt noch sehr verspielt.
- Ein Entwicklungsbericht der Kita empfiehlt ein weiteres Kindergartenjahr, weil die nötige Schulreife noch fehlt.
- Die Schuleingangsuntersuchung ergibt, dass euer Kind körperlich oder seelisch noch mehr Zeit braucht.
Ein zusätzliches Kindergartenjahr kann viel bewirken: Schüchterne Kinder gewinnen an Selbstvertrauen, sehr lebhafte Kinder lernen, sich besser zu konzentrieren. Wichtig ist, die Entscheidung gemeinsam mit Kita und Schule zu treffen und das eigene Kind dabei nicht unter Druck zu setzen.
Was ihr rund um die Einschulung sonst noch braucht
Steht der Schulstart fest, geht es an die Vorbereitung. Eine Checkliste zur Einschulung hilft euch, nichts zu vergessen, und in unserem Schultüten-Ratgeber erfahrt ihr alles zu Größe, Inhalt und Kosten. Hat euer Kind Bammel vor dem großen Tag, findet ihr Tipps im Beitrag Angst vor der Einschulung.
Häufige Fragen zum Stichtag der Einschulung
Der Stichtag legt fest, bis zu welchem Datum ein Kind sechs Jahre alt geworden sein muss, um im selben Jahr schulpflichtig zu werden. Wer den Stichtag knapp verpasst, kommt regulär erst ein Jahr später in die Schule.
Die meisten Bundesländer haben entweder den 30. Juni oder den 30. September. Eine vollständige Übersicht aller 16 Bundesländer findet ihr in der Tabelle weiter oben.
Ja. Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, sind sogenannte Kann-Kinder und können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Über die Aufnahme entscheidet meist die Schulleitung, oft nach einer Schuleingangsuntersuchung.
Ja. Ist ein Kind noch nicht schulreif, kann es einmalig vom Schulbesuch zurückgestellt werden und ein weiteres Jahr in den Kindergarten gehen. Grundlage sind meist ein Entwicklungsbericht der Kita und die Schuleingangsuntersuchung.
Ja. Baden-Württemberg hat den Stichtag schrittweise vom 30. September zurück auf den 30. Juni verlegt. Prüft im Zweifel immer die aktuelle Regelung eures Bundeslandes beim zuständigen Kultusministerium.
Quellen: Deutscher Bildungsserver · Kultusministerium Baden-Württemberg
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