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U-Untersuchungen bei Kindern: U1 bis U9 im Überblick

Autor

Lisa

Veröffentlicht

15.02.2014

Aktualisiert

30.06.2026

U-Untersuchungen bei Kindern: U1 bis U9 im Überblick

U1, U3, U7a: Hinter diesen Kürzeln steckt eines der wichtigsten Vorsorgeangebote für dein Kind. Bei den Früherkennungsuntersuchungen schaut die Kinderarztpraxis regelmäßig nach, ob sich dein Kind gesund entwickelt, und erkennt mögliche Probleme früh, wenn sie sich oft noch gut behandeln lassen.

Hier liest du, welche U-Untersuchungen es gibt, wann sie anstehen, was dabei untersucht wird, wozu das gelbe Heft dient und welche Untersuchungen gesetzlich sind und welche freiwillige Zusatzangebote.

Was sind die U-Untersuchungen?

Die U-Untersuchungen, kurz für Früherkennungsuntersuchungen, sind ein festes Programm an Vorsorgeterminen für Kinder. Bei jedem Termin prüft die Kinderärztin oder der Kinderarzt das Wachstum (Gewicht, Größe, beim Baby auch den Kopfumfang), den allgemeinen Gesundheitszustand und vor allem die altersgerechte Entwicklung, also wie dein Kind sich bewegt, hört, sieht, spricht und mit seiner Umwelt umgeht. Dazu gibt es jedes Mal Beratung, etwa zu Impfungen, Ernährung, Unfallverhütung und Zahngesundheit. Werden Auffälligkeiten früh entdeckt, lassen sie sich oft besser behandeln.

Bei den U-Untersuchungen wird die Entwicklung des Kindes überprüft

Welche U-Untersuchung wann?

Die gesetzlichen Untersuchungen reichen von der Geburt bis kurz vor die Einschulung. Die folgenden Zeitpunkte sind die offiziell vorgesehenen Termine:

UntersuchungZeitpunkt
U1Direkt nach der Geburt
U23. bis 10. Lebenstag
U34. bis 5. Lebenswoche
U43. bis 4. Lebensmonat
U56. bis 7. Lebensmonat
U610. bis 12. Lebensmonat
U721. bis 24. Lebensmonat
U7a34. bis 36. Lebensmonat
U846. bis 48. Lebensmonat
U960. bis 64. Lebensmonat
Die gesetzlichen U-Untersuchungen U1 bis U9. Quelle: G-BA, BZgA / kindergesundheit-info.

Wichtig: Halte die vorgesehenen Zeiträume möglichst ein, denn jede Untersuchung ist auf einen bestimmten Entwicklungsabschnitt zugeschnitten. Später kommt mit etwa zwölf bis vierzehn Jahren die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 dazu.

Beispiele: Was wird untersucht?

Jede U hat eigene Schwerpunkte. Einige Beispiele:

Das gelbe Heft dokumentiert alle U-Untersuchungen

Das gelbe Heft und freiwillige Zusatzuntersuchungen

Nach der Geburt bekommt ihr das gelbe Kinderuntersuchungsheft. Darin werden alle Ergebnisse dokumentiert, es enthält außerdem eine heraustrennbare Teilnahmekarte, die als Nachweis dient, etwa für die Kita. Bewahrt das Heft gut auf, im Idealfall bis dein Kind volljährig ist.

Neben den gesetzlichen Untersuchungen U1 bis U9 und der J1 bieten viele Kinderarztpraxen die Zusatzuntersuchungen U10, U11 und J2 an, die die Lücke zwischen Einschulung und Jugendalter schließen. Diese sind aber keine gesetzliche Leistung. Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten freiwillig, andere nicht, frag am besten direkt bei eurer Kasse nach.

Passend dazu sind auch die Impfungen ein fester Bestandteil der Vorsorge. Weitere Themen findest du unter Kinderkrankheiten.

Häufige Fragen zu den U-Untersuchungen

Gesetzlich vorgesehen und kostenlos sind die Untersuchungen U1 bis U9 vom Tag der Geburt bis kurz vor der Einschulung sowie die Jugenduntersuchung J1. U10, U11 und J2 sind freiwillige Zusatzangebote.

Von der U1 direkt nach der Geburt über die U3 in der 4. bis 5. Woche bis zur U9 im 60. bis 64. Lebensmonat. Jeder Termin hat einen festen Zeitraum, den du möglichst einhalten solltest, weil jede U auf einen Entwicklungsabschnitt zugeschnitten ist.

Geprüft werden Wachstum, Gesundheit und altersgerechte Entwicklung, dazu altersabhängige Schwerpunkte wie das Neugeborenen-Screening, der Hüftultraschall oder Seh- und Hörtests. Außerdem gibt es Beratung zu Impfungen, Ernährung und Unfallverhütung.

Das gelbe Kinderuntersuchungsheft dokumentiert alle U-Untersuchungen und enthält eine heraustrennbare Teilnahmekarte als Nachweis, etwa für die Kita. Es sollte bis zur Volljährigkeit des Kindes aufbewahrt werden.

Nicht automatisch. U10, U11 und J2 sind keine gesetzliche Leistung, sondern freiwillige Zusatzangebote. Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten, andere nicht. Am besten fragst du direkt bei deiner Kasse nach.

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Fragen zu den Untersuchungen klärst du in der Kinderarztpraxis.

Quellen: G-BA: Früherkennung bei Kindern (Kinder-Richtlinie) · BZgA / kindergesundheit-info.de: Untersuchungstermine U1 bis U9 und J1 · kinderaerzte-im-netz.de (BVKJ): Vorsorgeuntersuchungen

Kommentare

So eine gute Übersicht. Ich habe das gelbe Heft immer dabei und trotzdem den Überblick verloren, wann was dran ist. Die Auflistung U1 bis U9 habe ich mir gleich ausgedruckt, danke.

Wichtiger Hinweis, dass man Termine rechtzeitig macht. Die U-Untersuchungen sind ja an feste Zeitfenster gebunden, und gute Kinderärzte sind oft Wochen ausgebucht.

neuemami_2014

Sind die Untersuchungen eigentlich verpflichtend? Eine Bekannte meinte, das sei in jedem Bundesland anders geregelt.

Kinderkrankenschwester_Ute

@neuemami_2014 Das stimmt, die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland, in manchen gibt es ein Einladungs- und Meldewesen. Empfohlen sind sie aber überall dringend, weil man Entwicklungsverzögerungen früh erkennt. Ich würde keine auslassen.

Mir hat geholfen, vor jedem Termin Fragen aufzuschreiben. Im Gespräch vergisst man sonst die Hälfte und ärgert sich hinterher.


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